Warum überhaupt Qualitätsanalyse (QA) an katholischen Schulen?

 

Schulen machen sich Gedanken über die Qualität ihrer Arbeit und treffen verbindliche Vereinbarungen für ihre gemeinsame Arbeit. Das ist richtig und sinnvoll, denn es geht darum, in der Schule und im Schulsystem insgesamt abzusichern, dass eine bestimmte Qualität von Schule und Unterricht verlässlich bei allen Schülerinnen und Schülern ankommt. Dies gilt auch dann, wenn eine Schule – wie viele unserer Katholischen Schulen in Freier Trägerschaft – nicht um den Zulauf von Schülerinnen und Schülern bangen muss.  

 

Für die Reflexion der eigenen Arbeit gibt es in den Schulen verschiedene Formate: In Lehrer- und Fachkonferenzen (bzw. entsprechenden Konferenzformaten in anderen Schulformen) sprechen Lehrkräfte über Unterricht, in anderen Konferenzen, z.B. in der Schulkonferenz, wird über die grundsätzliche Ausrichtung der Schule beraten. An vielen Schulen sind darüber hinaus verschiedene Formen der Evaluation etabliert: z. B. Auswertung von Lernstandserhebungen, Klassenarbeiten und zentralen Prüfungen, Schülerfeedback, Diagnoseverfahren. Hierbei werden Daten erhoben und anschließend als Gesprächsgrundlage in den schulischen Gremien genutzt. Das Gespräch über Unterricht oder Leistungsbewertung oder andere pädagogische Themen basiert somit nicht allein auf – letztlich subjektiven – persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen, sondern auch und vor allem auf gemeinsamen Daten. Die Datenerhebung und Datenauswertung zu einzelnen abgegrenzten Themen gelingt in vielen Schulen gut. Eine Datenerhebung und Datenauswertung zum schulischen Handeln insgesamt oder auch nur zu größeren Arbeitsfeldern von Schulen würde einen sehr großen Aufwand für die Schulen bedeuten. Hier setzt die Qualitätsanalyse (im Folgenden stets abgekürzt: QA) an, sie liefert diese Datenerhebung und Datenauswertung als externe Evaluation in Schulen – oder treffender gesagt: für Schulen. 

 

Es ist eine bildungspolitische Entscheidung des Landes NRW, dass alle Schulen in regelmäßigen Abständen durch die QA extern evaluiert werden. Die fünf (Erz-)Bistümer in NRW haben sich 2010 dieser Entscheidung angeschlossen. An den Katholischen Schulen in Freier Trägerschaft wird die QA seitdem etwa im Abstand von fünf Jahren durchgeführt. Die Teilnahme ist für die (Erz-)Bischöflichen Schulen verpflichtend. Die Katholischen Schulen in Freier Trägerschaft, deren Träger nicht ein (Erz-)Bistum ist („Drittschulen“), können nach eigener Entscheidung ebenfalls teilnehmen.